Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand vom 21.03.12)
Die Teilnahme an unseren Weiterbildungsangeboten (im weiteren Ausbildung) an der Masterschool / TV-Akademie GbR (im weiteren Veranstalter) richtet sich nach folgenden Bestimmungen. Für Teilnehmer, die Förderung nach SGB III oder II erhalten (im weiteren SGB-Teilnehmer) gelten teilweise abweichende Bestimmungen. Darauf wird an den entsprechenden Stellen verwiesen.
§ 1 Vertrag (für SGB-Teilnehmer gelten abweichende Bestimmungen)
Der Vertrag kommt zustande durch die Absendung der Anmeldebestätigung (auch per e-mail) durch den Veranstalter.
§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen des Veranstalters (Ort, Zeit, Dauer, Ausbildungseinheiten, Ausbildungsziel, Teilnahmegebühren) ergibt sich aus dem Vertrag und dem Ausbildungsplan der Bestandteil des Vertrages ist.
§ 3 Zahlungsmodalitäten (für SGB-Teilnehmer gelten abweichende Bestimmungen)
(1) Der Beitrag ist in voller Höhe fällig und zahlbar mit Zustandekommen des Vertrages (vgl. § 1).
(2) Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.
(3) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden. Dies bedarf der Schriftform
§ 4 Teilnahmezertifikat
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an der Ausbildung (mindestens 80 vom Hundert der laut Ausbildungsplan zu erteilenden Stunden) erstellt der Veranstalter ein Teilnahmezertifikat, welches der Teilnehmer nach Abschluss der Ausbildung erhält.
§ 5 Organisatorische Änderungen
(1) Wird die Ausbildung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer das bereits entrichtete Entgelt zurück.
(2) Können Teile der Ausbildung nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung eines Dozenten oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet der Veranstalter dem Teilnehmer insbesondere durch Nachholen ausgefallener Ausbildungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden oder kann der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.
(3) Schadenersatzleistungen in Geld sind - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Ausbildungsabschnitt begrenzt.
§ 6 Kündigung (für SGB-Teilnehmer gelten abweichende Bestimmungen)
(1) Der Veranstalter kann während der Ausbildung den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
• bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
(2) Der Teilnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine telefonische Mitteilung oder das Fernbleiben von der Ausbildung gelten nicht als Kündigung. Die Kündigung wird vom Veranstalter schriftlich (auch per e-mail) bestätigt.
(3) Bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr erstattet.
(4) Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr erstattet.
(5) Bei einer Kündigung ab dem 13. Tag bis einen Werktag vor Ausbildungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr erstattet.
(6) Bei den unter Ziffer 3-5 genannten Pauschalen handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, einen tatsächlich entstandenen höheren oder geringeren Schaden darzulegen und zu beweisen.
(7) Ab dem Tag des Ausbildungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Teilnehmers bzw. Diebstähle oder Schädigungen seiner Sachen während der Ausbildung haftet der Veranstalter nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Lehrveranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. (für SGB-Teilnehmer gelten abweichende Bestimmungen)
§ 8 Pflichten der Teilnehmers (für SGB-Teilnehmer gelten abweichende Bestimmungen)
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Veranstalters sorgsam zu behandeln und die Haus- und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht / Urheberrecht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über die Stoffe der anderen Teilnehmer gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Der Teilnehmer erwirbt keine Urheberrechte an den Stoffen der anderen Teilnehmer, auch wenn er Ideen zur Weiterentwicklung beisteuert.
Der Veranstalter erwirbt ebenfalls keine Urheberrechte an den Stoffen der Teilnehmer.
§ 10 Speicherung personenbezogener Daten
Die persönlichen Angaben des Teilnehmers werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzregelungen ausschließlich zu Zwecken eines Auswahl¬verfahrens, zur Durchführung der Ausbildung und zur Information über weitere Veranstaltungen verwandt.
§ 11 Wirksamkeitsklausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte dieses Vertrages berührt dessen Wirksamkeit im Übrigen nicht. Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages gegen nationales, supranationales und/oder internationales Recht verstoßen, sind die Vertragsparteien zu einer Vertragsanpassung verpflichtet.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Veranstalters.
